Unsere Regierung traut seinen Bürgern nicht einmal zu, dass wir unseren Kamin selbst kehren können – also wurde ein, für eine gewisse Branche äußerst lukratives Gesetz über das Schornsteinfeger (Un)Wesen – SchfG (und damit ein Kaminfegermonopol) geschaffen. Das braucht Deutschland schließlich – so nötig wie einen Kropf. Dieses Gesetz mit Festlegung der Kehrbezirke für die Kaminfeger stammt im Übrigen aus dem III. Reich. Damit wollten sich die Nazis ggf. einen Weg schaffen, dem System willfährige Personen ungehindert in die Wohnungen des Volks schicken zu können, um so die Gesinnung der Menschen zu kontrollieren… Eine Sonderregelung erspart es sogar den Kaminfegern, die (erzwungene) Reinigungskosten selbst beim Kaminbesitzer einzutreiben – das macht der Staat für diese Berufsgruppe. Welcher Gewerbetreibende hätte nicht auch gerne ein solches „Unter-die-Arme-greifen“ durch den Staat, einen garantierten Kundenstamm, der keine Alternative hat und das Geld wird automatisch eingetrieben, ohne, dass der Gewerbetreibende Arbeit damit hat? Das v.g. Gesetz wurde im Übrigen zwischen der Kaminfegervereinigung und unserer Regierung ausgehandelt – ebenso wie die stetig steigenden Gebühren für diese Tätigkeit. Kein Kaminfeger braucht sich herausreden, der Staat mache die Preise. Der Staat nickt allenfalls die Forderungen der Kaminfegervereinigung (des Monopols) ab!
Wir bezahlen z.B. dreimal pro Jahr für das „Reinigen“ unseres Schornsteins, an welchem nur ein Kachelofen stets ausschließlich mit trockenem Holz betrieben wird, jeweils Euro 20.– (seit 01.01.2010 Euro 25.50) für die fünf Minuten Arbeit des Kaminfegers, ca. 100g Asche aus dem Kamin zu fördern.
Dies ist m.E. eine Tätigkeit, die jeder ungelernte 12-jährige Bursche mit einer entsprechenden Drahtbürste auch ausführen könnte.
Die Anfahrtskosten sind hierbei unerheblich, da der Kaminfeger stets unsere ganze Wohn-Siedlung mit seinem Besuch „beehrt“ und generell von seinem Betrieb nur ca. 2 km Anfahrtsweg in unseren Ort hat.
Wozu haben wir in der BRD eigentlich den sog. Wucher-Paragrafen? Sind hochgerechnete Euro 120.– bis 300.– pro Stunde für eine von Ungelernten zu bewerkstelligende Arbeit etwa kein Wucher? Nun, anderswo wohl schon, aber in der Lobby-RD natürlich nicht!
Würde der Kaminfeger sich, der v.g. Verordnung folgend, anmelden (was er hier aber zumindest bei uns nicht macht), so wäre damit auch gewährleistet, dass er bei seinen Besuchen in jedem Haus jemanden antrifft. Ein Bekannter bekam unlängst so eine Anmeldung – mit folgendem Inhalt: „Wir kommen am xx.xx.xxxx um den Kamin zu reinigen. Sorgen Sie dafür, dass an dem Tag jemand zu Hause ist, um uns den Zugang zum Kamin zu ermöglichen“.
Hierzu bedarf es nicht viel weiterer Worte. Kaminfeger sind also die Befehlshabende des Volkes, die rüde und rücksichtslos jedermann anschaffen können an einem von ihnen festgelegten Datum einen ganzen Tag Urlaub zu nehmen, nur wenn es ihnen genehm ist, in das Haus einzudringen und ein paar Minuten im Kamin herum zu feudeln…
Dies gegen den mutmaßlichen Willen eines großen Teils der Bevölkerung.
Der Kaminfeger kommt wie gesagt, bei uns dreimal im Jahr: Im Mai, um die Asche der Haupt-Heizperiode aus dem Kamin zu entfernen, im November, um die spärlichsten Reste der vielleicht vier Wochen zu entfernen, die man ab Oktober den Kamin dann und wann benutzt und noch einmal im Januar, weil weniger Reinigen schließlich einen fatalen Kaminbrand entfachen kann. Nur wozu die Reinigung im November, wenn er hier allenfalls den Putz aus den Kaminfugen bürsteln kann? Seine Antwort: „Klar zu reinigen gebe es faktisch nichts – aber, es könnte ja schließlich über den Sommer auch ein Vogelpaar ein Nest im Kamin gebaut haben, was dann zu einer mortalen Kohlenmonoxid-Vergiftung aller Hausbewohner führen würde.“ Meiner Erwiderung: „Wenn, dann würden wir aber alle seit dem ersten Heizen im Herbst schon vier Wochen tot in der Wohnung herumliegen und bereits verwesen, bis Sie im November anrücken, um den Kamin zu kontrollieren.“ hatte er keine wirklichen Argumente entgegenzusetzen.
Und wenn der Feger ja schon mal da ist, wird bei dieser Gelegenheit konsequent auch gleich gekehrt, ob es Sinn ergibt, oder nicht – nur dafür, den Spiegel ins Kaminrohr zu halten, könnte man ja nicht so viel abzocken, ohne in jedem zweiten Haus ein blaues Auge dafür zu riskieren.
Vor nicht zu langer Zeit stieß der Schornsteinfeger seine Bürste in seinen Bemühungen, dem Kamin wenigstens ein paar Asche-Flocken abzuringen, gar soweit in unseren Kamin hinauf, dass er damit gleich die Kaminabdeckung oben auf dem Dach zerstörte. Haftung? Natürlich nicht – unsere Abdeckung sei eben marode gewesen – die nötige neue Abdeckung durften wir bezahlen…
Übrigens zeigen ernstzunehmende Vergleiche zwischen Ländern mit und ohne Kaminkehrpflicht, dass die Schadensfälle aufgrund von CO(Kohlenmonoxid)Unfällen tatsächlich in der BRD höher sind, als in vielen anderen Ländern – und dass die Kaminfegervereinigung nicht ehrlich bzgl. der tatsächlichen Zahlen zu sein scheint und diese schönt, um deren Existenzberechtigung zu rechtfertigen.
Was allerdings zu denken geben sollte, ist die Tatsache, dass es in der BRD trotz der Kehrpflicht, welcher sich niemand entziehen kann, immer wieder zu z.T. schweren Kaminbränden in – von Kaminfegern gereinigten und geprüften – Kaminen kommt. Dass in solchen Schadensfällen natürlich die Kaminfeger bzw. deren Versicherungen nicht regresspflichtig sind, dürfte in unserer Lobby-zerfressenen Republik jedem logisch verständlich und klar sein.
Besonders nachdenklich stimmt mich, dass am 01.04.09 unser Bezirksschornsteinfegermeister in der SZ als Antwort auf einen erzürnten Leserbrief über die, nach Meinung des Verfassers völlig unnötigen und überteuerten Tätigkeiten u.a. folgenden bemerkenswerten Satz über die Aufgaben der Kaminfeger als Antwort veröffentlichte:
„Wer…zeigt sich selbst an, wenn er falsch parkt oder zu schnell fährt…“
War das vielleicht ein unbedacht geäußertes Bekenntnis?
Diese Antwort erinnert mich nun doch sehr an die Eingangs geschilderten Gründe der Einführung des Kaminfegergesetzes unter dem Hitlerregime. Ist das etwa auch heute noch so – Anzeigen, wenn etwas beim Hausbesuch auffällig wird? Haben die Kaminfeger etwa z.B. einen Draht zur GEZ, den Rundfunkanstalten und/oder anderen „profitablen“ Institutionen?
BDs (Beauftragten Dienste) der Rundfunkanstalten kassieren schließlich 40-50% der ausstehenden Gebühren von denunzierten Bürgen, die vergessen haben, ihr Empfangsgerät anzumelden…
Sind das alles Fantastereien? Sicher nicht! Eher eine reale Zukunftsvision!
Weiter verglich unser Bezirksschornsteinfeger in seiner Rechtfertigung auf v.g. Leserbrief seine Arbeit mit der des TÜVs für PKW. Aber… Mit dem PKW muss ich nicht dreimal im Jahr zum TÜV, muss die auch Verschleißteile wie z.B. die Reifen nicht zu vorgegebenen Zyklen wechseln, sondern erst, wenn entweder die Profiltiefe nicht mehr ausreicht oder sie zu alt sind. Auch darf ich festgestellte Mängel an meinem PKW selbst beseitigen und bekomme hierzu nicht vorgeschrieben, dass ich die Schäden in einer vorgegebenen Fachwerkstätte beheben lassen muss.
Nachtrag:
Seit dem 1. Januar 2010 gilt eine bundesweit einheitliche Kehrordnung, erklärt Dieter Gothe, Pressereferent im Vorstand der Landes-Schornsteinfegerinnung. „Bei der alten Landesverordnung war das Kehren in mit Kohle befeuerten Anlagen preiswerter, deckte aber längst nicht mehr die Kosten“, so Gothe. Jetzt seien vom Bund die tatsächlichen Arbeitswerte für das Kehren errechnet worden.
Für Gasheizungen (bei welchen es ohnehin nichts im Kamin zu fegen gibt, da Gas rückstandsfrei verbrennt) soll die überflüssige Reinigung etwas billiger geworden sein.
Wir bezahlen aber nun für unseren einzigen Kachelofen am Kamin (s.o.) anstatt Euro 20.– nun Euro 25.50. Das ist eine Preissteigerung von fast 20%!
Also deckten Euro 20.– für 5 Minuten Arbeit nicht die Kosten? Sind Euro 25.50 für 5min Arbeit (entspricht Euro 300.– / 1h), laut Herrn Gothe also der tatsächliche Arbeitswert eines Kaminfegergesellen?
Schon schön, wenn man am Hebel des Monopols sitzt und dann noch solche Sprüche loslassen kann…
Oder liegt dieser Wucher vielleicht nicht viel eher daran, dass bei einem Verhältnis von 3 Schornsteinfegerbetrieben in Frankreich zu 97 Schornsteinfegerbetrieben in Deutschland, bezogen auf jeweils 1 Million Einwohner, eben jeder der deutschen Schornsteinfegerbetriebe auch seinen Anteil am Kuchen haben will – und der Kuchen daher dann halt größer gebacken werden muss, damit auch jeder dieser Monopolisten satt wird?
Herr Grothe, darf ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihre Aussage aufgrund v.g. Vergleichs als unehrlich erachte?
Dafür darf der Fegergeselle mich auch nach einer langen Nacht und nach nur 4h Schlaf rücksichtslos aus dem Bett klingeln – auf die lt. Kaminfeger-Verordnung sogar geforderte Anmeldung vor seinem Eindringen in meine Privatsphäre kann ich lange warten – und fordert dafür auch noch 20% mehr für das Kaminkehren. Welcher Dienstleister kann es sich herausnehmen, so gegenüber dem zahlenden Kunden aufzutreten? Doch nur dieses schwarze Gewese.
Genaue Zahlen über den Verdienst eines Bezirksschornsteinfegermeisters kennt übrigens wohl niemand. Diesbezügliche Anfragen werden m.W. auch nicht beantwortet. Offiziell werden diese aber mit der Endstufe im mittleren technischen Staatsdienst (A9 plus Zulage) angegeben. Nicht enthalten sind darin aber die Einkünfte aus dem Abnehmen von Heizungsanlagen, welche pro Heizungsanlage im Bezirk bis zu 250 Euro betragen können. Vergleichen wir die Schornsteinfegerbetriebe mit einem Heizungsinstallationsbetrieb hat ersterer aber nur minimale Investitions- und Betriebskosten. Und sogar seine Inkassokosten und -Aufwand werden vom Staat übernommen.
Der Wirtschaftsminister von Baden-Württemberg, Dr. Döring, hat auch anlässlich seiner Ernennung und Einkleidung zum „Ehrenschornsteinfegermeister“ relativ offen gesagt, was Sache ist:
… „Ich danke den Vertretern Ihres Handwerks in der Schornsteinfegerinnung Stuttgart und dem Landesinnungsverband für die große Mithilfe bei der Mitwirkung bei der Entwicklung der neuen Kehrordnung und sämtlicher Vorschriften, die dazu notwendig sind … so haben Sie wesentlichen Einfluss auf die Rechtsvorschriften, die in einem Ministerium entworfen werden“ …
Noch Fragen, Kienzle?
Für die, die kein Amtsdeutsch verstehen, auf gut deutsch: Die Schornsteinfeger bestimmen also Art und Häufigkeit ihrer überwiegend überflüssigen „Dienstleistungen“ sowie die dazugehörigen Schornsteinfegergebühren dem Ministerium, welches die Forderungen abnickt. Der Bürger, der die Brieftasche zücken muss, wird hingegen nicht gefragt. Der Haus- und Grundbesitzerverein Baden- Württembergs stellte daher daraufhin fest, dass es zwischen dem Ministerium und dem Berufsstand der Schornsteinfeger eine zu große Nähe gäbe. Er führte ferner aus, dass die Besitzer in Dörings Ressort absolut kein Gehör fänden und trotz deren regelmäßigen Protests den Schornsteinfegern Jahr für Jahr höhere Gebühren genehmigt würden.
Es lebe der Lobbyismus der Monopole – der Bürger zahlt ja…