Neues aus dem EBay-Dschungel – Doppelbesteuerung durch DHL?

Doppelbesteuerung?

Am 25.09.21 bestellte ich auf EBay von einem in Indien ansässigen Händler ein Hemd für Euro 97.12 incl. Versandkosten.
An der Kasse zog EBay gleich vom Gesamtpreis (Kaufpreis Euro 77,12 + Versandkosten Euro 20,00) die 19% Mehrwertsteuer (Euro 15,51) ab, überwies diese Euro 15,51 in meinem Namen an unsere notleidende Staatskasse und dem Verkäufer den Rest der Summe (Euro 64,76) auf dessen EBay-Konto.

Die EBay-Webseite “Kasse”:

Screenshot “Kasse”-Seite von EBay

(Die EBay-“Kasse”-Webseite)

Dieses obige Bild zeigt, dass auf der EBay-Webseite “Kasse” eindeutig bescheinigt wird:

“Diese Preise enthalten Mehrwertsteuer basierend auf der gewählten Lieferadresse. Es fallen keine zusätzliche Zollgebühren an.

Im folgenden Bild die Aufschlüsselung meiner Zahlung:

Screenshot “Einzelheiten zum Kauf”-Seite von EBay

(Die Webseite von EBay “Einzelheiten zum Kauf”)

In diesem zweiten Bild ist klar erkennbar, dass EBay die Mehrwertsteuer in Abzug bringt und dem Verkäufer nur den Netto-Kaufpreis sowie die Netto-Versandkosten auf sein Konto gutschreibt.

Mir ist bekannt ist, dass bei Warenwert unter Euro 150.– keine Zollgebühren anfallen, sondern lediglich die Einfuhrumsatzsteuer (also die o.g. 19% MwSt).
Also ging ich logischerweise auch davon aus, dass das Paket dann eben zollfrei und ohne weitere Abgaben bei mir eintreffen muss. Ganz wie es beim Zoll nachzulesen ist.
Dies aus dem Grund, da EBay ja bereits die Einfuhrumsatzsteuer (MwSt) in meinem Namen an den Staat überwiesen hat.

Soweit so gut. Dachte ich…

Dem war aber nicht so.

Heute (nur neun Tage nach dem Kauf) kam erfreulicherweise schon der Paketbote mit dem Paket und wollte aber ganz unerfreulich weitere Euro 27,12 als Zollgebühren.

Zähneknirschend bezahlte ich diese Summe, ansonsten hätte ich das Hemd ja nicht ausgehändigt bekommen.

Nachfrage bei EBay:

Daraufhin rief ich natürlich umgehend bei EBay an und verlangte Klärung.
Der nette Service-Mitarbeiter schaute sich den Kauf in meinem EBay-Konto an und erzählte mir etwas von “über die MwSt hinaus fälligen Zollgebühren”.
Also maximal uninformiert bis Anschlag, dieser nette Mensch.
Die im obigen Bild aufgelistete MwSt habe EBay laut seiner Aussage auf alle Fälle in meinem Namen dem Staat Deutschland überwiesen.
Recht schnell beendete ich daher das unergiebige Gespräch, schickte ihm – die in – weiser Voraussicht bereits beim Kauf des Artikels gemachten (oben gezeigten) – Screenshots – der “Kasse”-Seite sowie der “Einzelheiten zum Kauf”-Seite und forderte dabei umgehende Klärung des Vorfalls an.

Nachfrage bei DHL:

Anschliessend rief ich beim Versanddienstleister “DHL Express” an.
Die nette Dame erklärte mir, dass sich die Euro 27,12 aus der Einfuhrumsatzsteuer mit 19% und einer Verbrauchssteuer – oder so was ähnliches – bilden würden.

Äh – wie bitte?
Nochmal MwSt – auf die gesamte Summe? Also auf den Brutto-Kaufpreis aus (Netto-Kaufpreis + Netto-Versandkosten + daraus resultierender MwSt)?
Und überhaupt… welche Verbrauchssteuer bitte, bei Käufen unter Euro 150,00? Hierbei fallen keine weiteren Abgaben ausser der Einfuhrumsatzsteuer an!
Maximal eine Servicegebühr darf der Versanddienstleister dann verlangen.

Also hat DHL auf den Brutto-Kaufpreis incl. darin enthaltener MwSt einfach nochmal 19% draufgeschlagen und sogar noch eine ominöse Verbrauchssteuer ontop drauf gerechnet.

Hier liegt imho eine klar verbotene Doppelbesteuerung vor.

Und diese wird wohl nicht nur mich, sondern hunderttausende andere Mitmenschen auch treffen, welche die letzten 8 Wochen Ware auf EBay aus dem Ausland erworben haben und diese per DHL geliefert bekamen.
Ob andere Versanddienstleister dabei ebenso verfahren, ist mir nicht bekannt.

Denn seit EBay vor ca. zwei Monaten den automatischen Abzug der MwSt bei Import-Bestellungen eingeführt hat, wird m.E. dieses Treiben bei DHL schon andauern.
Von einem Einzelfall, welcher nur mich betrifft, gehe ich in diesem systematischen Problem-Fall eher nicht aus.

Ich habe auch diese Dame von DHL um umgehende Klärung gebeten, weil ich nicht einsehe, einer unzulässigen Doppelbesteuerung unterworfen zu werden.

Wenn sich etwas Neues in dieser Sache ergibt, werde ich hier an dieser Stelle weiter darüber berichten.

Frage an Sie:

Ist es Ihnen die letzte Zeit auch so ergangen, dass die MwSt (zusätzlich als Einfuhrumsatzsteuer) von Ihrem Versanddienstleister für einen EBay-Kauf aus dem Nicht-EU-Ausland ein zweites Mal in Rechnung gestellt wurde, obwohl diese bereits von EBay abgeführt wurde?
Dann beschreiben Sie mir bitte kurz Ihren Fall per Formular-Nachricht an mich.

Denn ich würde gerne recherchieren, wieviele Betroffene dieser Doppelbesteuerung es inzwischen gibt.
Und den Fall dann bei entsprechender Anzahl an Geschädigten richtig gross publizieren.
Hier dürfte es m.E. um Millionen Euros an doppelt entrichteten Steuern gehen.

2021/10/06 Fortsetzung…

Seit dem 01.07.21 wurde das sog. Import-One-Stop-Shop(IOSS) eingeführt

Einführung einer Lieferkettenfiktion für Plattformbetreiber, § 3 Abs. 3a UStG

Beim Verkauf von Waren über eine elektronische Plattform bzw. einen elektronischen Marktplatz (elektronische Schnittstelle) wird ein Reihengeschäft fingiert. Dabei gelten jedoch besondere Regelungen. Der Online-Marktplatz wird damit in die Lieferkette und ähnlich einem Kommissionsgeschäft in die Besteuerung einbezogen. Der Marktplatzbetreiber wird Steuerschuldner der Umsatzsteuer für den Verkauf der Ware an den Endkunden. 

Neues Verfahren für Einfuhren bis 150 Euro

Für Fernverkäufe aus dem Drittland mit einem Wert von bis zu 150 Euro wird ein neuer Import-One-Stop-Shop (IOSS) eingeführt. Wird dieser zur Erklärung der Umsätze genutzt, ist die Einfuhr von Waren nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG unter weiteren Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Gleichzeitig entfällt die generelle Befreiung von Einfuhren von geringem Wert (Kleinsendungen bis maximal 22 Euro) von der Einfuhrumsatzsteuer. 
Weitere Hinweise enthält das BMF-Schreiben vom 1. April 2021. Stand 6. April 2021

Aus v.g. Link des BFM:

Beispiel1:
1Ein in Südkorea ansässiger Händler H veräußert über eine elektronische Schnittstelle Handyzubehör (Sachwert: 50 €) an eine im Inland ansässige Privat-person. 2Die Ware wird von H aus einem Lager in Südkorea an den Wohnsitz der Privatperson versendet. 3Die Zollanmeldung in Deutschland erfolgt durch den Betreiber der elektronischen Schnittstelle, welcher im Inland ansässig ist und das besondere Besteuerungsverfahren nach § 18k UStG (vgl. Abschnitt 18k.1) in Anspruch nimmt.
4Nach § 3 Abs. 3a Satz 2 UStG werden eine Lieferung des H an den Betreiber der elektronischen Schnittstelle und eine Lieferung des Betreibers der elektronischen Schnittstelle an die im Inland ansässige Privatperson fingiert. 5Die Einfuhr der Waren ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG steuerfrei. 6Die Warenbewegung wird nach § 3 Abs. 6b UStG der Lieferung des Betreibers der elektronischen Schnittstelle zugeschrieben. 7Die Lieferung des H an den Betreiber der elektronischen Schnittstelle ist daher nach § 3 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 UStG im Inland nicht steuerbar. 8Die Lieferung des Betreibers der elektronischen Schnittstelle an die Privatperson ist im Inland nach § 3c Abs. 3 Satz 1 UStG steuerbar und steuerpflichtig (vgl. Abschnitt 3c.1 Abs. 4). 9Der Betreiber der elektronischen Schnittstelle hat diesen Umsatz im besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18k UStG zu erklären (vgl. Abschnitt 18k.1).

Quelle: Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets – Seite 11

Mir scheint, das Problem liegt schlicht darin, dass diese Neuregelung absolut stümperhaft in die Abläufe integriert wurde.

eBay printed die IOSS-Nr. in Klammern in den Adressaufkleber hinter die Empfängeradresse Strasse.

Andere Möglichkeiten hat eBay ja nicht, die IOSS überhaupt auf dem Paket sichtbar zu machen.

DHL sagt aber, was im Empfänger-Adressen-Feld steht, interessiert uns nicht für die Verzollung, nur für den Versand.

Und so bezahlen eben hunderttausende eBay-Käufer für ihre Einkäufe aus Nicht-EU-Ländern im Wert von unter 150,00 Euro eben doppelt Steuern.
Das erste Mal 19% auf den Einkauf via eBay und das zweite Mal bei DHL erneut 19% auf den Brutto-Kaufpreis + Versandkosten.

Hier der Thread, welchen ich auf eBay zu diesem Thema eröffnet habe:
https://community.ebay.de/t5/Zahlungsabwicklung-bei-eBay/Doppelbesteuerung/m-p/4479171#M18724

Ich werde weiter berichten…