Über die GEZ

Apropos GEZ: Genauso Einnahme-freundlich und ebenso bürgerfeindlich wie beim Kaminkehren verhält es sich auch mit den gesetzlichen Rundfunkgebühren, die bekanntermaßen von der GEZ eingetrieben werden. Diese Gebühren darf man nicht einmal öffentlich beim ugs. Namen nennen (damit Hilfesuchende im Google keine hilfreichen Informationen finden?). Haben die Verantwortlichen etwa Angst, dass sich endlich einmal das Volk zusammenschließen könnte um der Beitragseintreibung für die meist ungewollte Zwangs-Beglückung (oder besser Zwangs-zur-Verfügung-stellen) von Sendungen auf unterstem Niveau ein Ende zu setzen und damit so mancher hoch dotierte Posten in Schall und Rauch aufgehen könnte?

Ich habe, wie wohl jeder Andere, beispielsweise niemals darum gebeten, dass diverse öffentliche Rundfunkanstalten ihr spärliches, uninteressantes und untaugliches Angebot ins Internet setzen und habe als Computerbesitzer mit Internetanschluss dennoch zwangsweise hierfür Gebühren zu zahlen. Gebühren für eine, mir aufgezwängte und von sicher nicht gewollte Volksverdummung und m.E. ebenso parteiliche und unehrliche Berichterstattung wie die mancher Privatsender.

Jeder Berufstätige, der auch nur ein internetfähiges Handy oder einen ebensolchen Computer besitzt, wird nur durch den Besitz eines solchen Gerätes rundfunkgebührenpflichtig – ob er das Webangebot der öffentlich rechtlichen Sendeanstalten nutzt oder nicht. Wo gibt es denn so etwas nochmal?

Die GEZ selbst versuchte schon sehr früh, in ihrer Maßlosigkeit, den unnötigen Webauftritt der ÖRR als vollwertiges Rundfunkangebot zu deklarieren und der Regierung und dem Volk als solchen zu verkaufen um damit auch vom letzten Nichtteilnehmer und Verweigerer dieser Verdummungsmaschinerie – aber nun mal Computerbesitzer – die Rundfunk-Gebühren einfordern zu können. Wirklich seltsam, dass die GEZ als lt. eigener Aussage natürlich nur für die ÖRR tätiges und in deren Auftrag agierendes Unternehmen hierbei offensichtlich solche Deklarationen sogar gegen den mutmaßlichen Willen seiner Auftraggeber aufstellt – und sich andererseits immer wieder gerne damit herausredet, die GEZ sei selbst für die Gebühren und deren Höhe nicht verantwortlich…

Ich komme mir bei diesen Fakten eiskalt belogen vor! Aber was soll’s – seit 01.07.2007 wird nun ohnehin tatsächlich und endgültig eine Rundfunk-Gebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte auf den Besitz eines internetfähigen Computers erhoben, selbst wenn dieser gar keine Soundkarte hat oder gar nicht an das Internet angeschlossen ist. Also definiert das im Link genannte Verwaltungs-Gericht selbst ein taubstummes Gerät als Rundfunkempfänger – Ist das nicht krank – oder wehte hier vielleicht ein leiser – Beeinflussbarkeits (kann auch mit „K…“ umschrieben werden) – hauch durch die hehren Gerichtshallen?

Wer also z.B. ein häusliches Arbeitszimmer gewerblich nutzt (Nebenjob o.ä.) muss für den dort befindlichen Computer mit Internetanschluss gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte extra bezahlen! Dass man nicht in zwei getrennten Räumen zur selben Zeit die vorhandenen Empfangsgeräte nutzen kann, ist vollkommen uninteressant.

Dass dieser Masche auch tatsächlich möglichst ein jeder zum Opfer wird, wurde flugs die Zwangs-Online-Übertragung der Steuererklärungen an das Finanzamt eingeführt, um auch dem letzten mündigen Bürger und Gebühren-Vermeider ans Internet zu zwingen und damit zugleich gebührenpflichtig zu machen. Sämtliche Selbständige, Freiberufler und Firmen sind sowieso dran (ob im Büro Fernsehen genutzt wird, was soll’s – zahlen ist angesagt). Der PC in der Zweitwohnung und ähnliches wird ohnehin separat als sog. „gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ berechnet. Ladengeschäfte mit Kassencomputer, in dem ein Modem eingebaut ist? Löhnen!

Im Extremfall könnte die GEZ (natürlich nur im Auftrag der ÖRR) sogar für Geldautomaten in Banken abkassieren, da diese oft mit einem MS-Betriebssystem ausgestattet sind und natürlich auch einen Internet-Anschluss haben.

Man braucht also weder Radio noch Fernseher zu besitzen, um in den Genuss der Rundfunk-Gebühren zu kommen und pauschal als Rundfunkteilnehmer eingestuft und abgezockt zu werden. Dieser Schachzug bringt den ÖRR immerhin schlappe Euro 4 Mio. zusätzlich pro Jahr und diese werden von der GEZ auch gnadenlos eingetrieben.
Gehe ich etwa in ein Geschäft und der Ladeninhaber stopft mir sogleich und gegen meinen Willen die Taschen voll mit lauter Artikel, die ich nicht haben möchte – und gibt als Begründung dann frech an, ich sei selbst schuld, wenn ich schließlich in einer Kleidung mit Taschen seinen Laden betrete, habe er das Recht, mir diese zu füllen?

Neeeeeeeein natürlich nicht – aber die GEZ und die ÖRR, die dürfen das! Eine gesetzlich legitimierte Abzockerei wider Vernunft und Logik.
Aber was wollen wir von so einer Regierung wie der unseren schon Vernunft und Logik erwarten? Wir sind doch in der BRD… und hier ist nun mal Beamten im Dienst das Denken verboten – und annehmen dürfen die schon mal gar nichts, nicht einmal Vernunft!

Schon das Wort Gebühr ist nach meiner persönlichen Meinung in diesem Fall eine glatte Lüge – Gebühren bezahlt man für etwas, was man will und bekommt. Sondersteuer wäre der treffendere Ausdruck – denn nur Steuern verschwinden ohne sicht- und spürbare Gegenleistung.

Die Ergüsse unserer ÖRR sind m.E. nichts anderes als Zwangs-Pay-TV. Eiskalte Abzocke und nichts anderes.
Und die „Rundfunkgebühren“ sind doch tatsächlich dasselbe, als wenn z.B. die horrende und „gesundheitsfördernde“ (= Steuerschlupfloch-stopfende) Tabaksteuer künftig von Jedem entrichtet werden müsste. Dies mit der Begründung: Selbst Nichtraucher können jederzeit und ohne Schwierigkeiten Feuerzeug und Tabakwaren erwerben.

Die GEZ braucht dazu zum Eintreiben der „Gebühren“ nicht einmal den üblichen gesetzlichen Weg zu beschreiten – Eine Sonderregelung „Hoheitliche Aufgaben“ macht es möglich.
Einen noch weit treffenderen Vergleich möchte ich Ihnen an dieser Stelle nicht vorenthalten, klicken Sie hierzu diesen Link an.

Die GEZ kassiert von den Bürgern der BRD jedes Jahr ca. Euro 7.26 Mrd. bei einem Eigenverbrauch von Euro 163 Mio. (Stand 2008). Wozu leistet sich die BRD diesen Wasserkopf? Brauchen wir heute überhaupt noch die ÖRR-Anstalten mit deren billigsten Filmkopien aus den ’60ern und den endlosen Wiederholungen? Haben die GEZ und die ÖRR sich nicht inzwischen selbst überlebt und sind aber zu einem Selbstläufer in Sachen Geldvernichtung geworden, für bzw. gegen welchen sich niemand zuständig zeigt?

Muss unsere Regierung gegen den wahrscheinlichen Willen der Mehrheit, aber mit deren Steuergeldern nicht nur die immense Wertevernichtung durch Banken unterstützen, sondern durch seinen Rundfunkstaatsvertrag auch noch den Moloch GEZ, ÖRR und deren 26 Sinfonieorchester, Big Bands und Chöre, welche nur für die ARD musizieren? Diese 1700 Sänger und Instrumentalisten kosten den Gebührenzahler übrigens jährlich nur schlappe Euro 150 Mio. (also über Euro 7350.– pro Kopf). Keine andere Nation leistet sich ein vergleichbares öffentlich-rechtlich besoldetes Musiker-Heer. Die ARD rechtfertigt diese Verschwendung unserer Gelder gern damit, dass die Orchester das kulturelle Leben in Deutschland bereichern. Na, ich würde mich bei Euro 150 Mio. auch tatsächlich bereichert vorkommen!

Wie viel von den Milliarden an Einnahmen werden tatsächlich für Filmmaterial an die Filmvermarkter entrichtet? Ich kann nicht glauben, dass das, was uns die ÖRR vorsetzen, derart viel kostet! Uralte Filme, deren Aufführungen wohl schon nichts mehr kosten, billigste und qualitativ absolut unzureichende Reportagen und ein paar Eigenproduktionen nach Machart für Senile und nur zum Abschalten oder als Background-Untermalung geeignet. Entsprechen die Ausgaben hierfür tatsächlich dem Milliardengrab? Werden hierfür die Milliarden jährlich versenkt? Wer glaubt ehrlich, dass über Euro 84000.– pro Stunde TV (7.26Mrd. / 12 Mon. / 30 Tage / 24h) zu nicht mehr reichen, als dem uns gebotenen! Und diese Frage sollte umgehend und ausführlich von Politik, ÖRR und GEZ mit entsprechenden Ausgaben-Nachweisen beantwortet werden.

Ich sehe z.B. nicht ein, etwa für „Klinik unter Palmen“ Unsummen für abgehalfterte Schauspieler zu bezahlen, damit diese eine seichte Serie an teuersten Urlaubszielen drehen können, welche sich Otto Normalverbraucher als Urlaubsort niemals leisten könnte. Dazu die für Sportübertragungen und Gewinnspiele hinausgeworfene Summen – wo bitte steht das in Relation zum Auftrag der ÖRR zur Grundversorgung („…zu bilden, zu beraten und auch zu unterhalten, um die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen…“)?
Werden die Kosten für Feste, um sich selbst, natürlich i.d.R. unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu feiern, wie jüngst z.B. für 40 Jahre Tatort, etwa auch aus den Einnahmen durch Rundfunkgebühren bestritten? Falls ja, wo bitte ist hierfür die Legitimation vorhanden?
Wird hier geschlemmt und sich selbst beweihräuchert und der Bürger bezahlt auch diese Zeche?

Seltsam, dass der Bezahlsender Premiere (seit 2009 „Sky“) mit 1/7 der GEZ-Einnahmen, d.h. mit Euro 1 Mrd. pro Jahr (Stand ebenfalls 2008) auskommt und auf seinen vielen Kanälen werbefrei und 24h täglich, aktuelle, ansprechende und informative Sendungen zeigen senden kann, während bei unseren ÖRR die über 7 Mrd. nicht zu mehr reichen, als um steinalte Konserven, andauernde Wiederholungen und Gejodel zu zeigen, bei dem die Milch im Kühlschrank sauer wird. Und ständig fordern sie mehr. Für was bitte? Für dies etwa oder dies? Herrgott, wer vernichtet da unsere Kohle? Aber keinen interessiert’s – am wenigsten den zahlenden deutschen Michel.

Die wenigen aufgedeckten Betrugsfälle, wie jüngst in der Verwaltung des KiKa (Kinderkanal des MDR), mit einer Schadenssumme von über 4Mio. Euro zum Nachteil der Gebührenzahler beweisen m.E. nur eines – dass die Kontrolle unserer Gebührenverwendung nicht oder nur rudimentär vorhanden zu sein scheint. Wieviele Betrügereien im ÖRR aber erst gar nicht ans Tageslicht kommen, kann man nur vermuten.

Ich besitze keinen Fernseher, lebe trotzdem (oder bzw. deswegen) glücklich und zufrieden. Für die vielen anderen Fernseh-Süchtlinge sollten doch auch die unendlich vielen Privatanbieter von TV- und Rundfunkprogrammen ausreichen, ohne, dass durch ein Fehlen der ÖRR neben der 1900 anderen Sat-Sendern und fast ebenso vielen Kabelsendern ein überhaupt spürbarer Verlust eintreten würde.

Wenn ich im Haushalt meiner, schon reiferen Eltern durch deren Fernsehzeitung blättere, und wir über das Angebot der ÖRR sprechen, wundern auch sie sich stets, wofür die Milliarden wohl ausgegeben werden. Für das TV-Programm eher nicht.

Und das meinen also nicht nur Erwachsene, sondern auch ältere Menschen. Von unserer jungen Generation möchte ich gar nicht reden – Wohl keiner dieser Gesellschaftsschicht sieht jemals ÖRR!

Aber da die ÖRR deren Einkommen nicht leistungsbezogen erhalten, kann man dem Bürger ja vorsetzen, was man will, auch Wasser und Brot (oder gar nichts) – er zahlt trotzdem! Er wird belästigt, drangsaliert, für dumm verkauft und – er muss zahlen.

In der Tageszeitung werden jeden Tag TV-Tips veröffentlicht. Wundert es noch, dass hier fast nie ein Tip für eine Sendung im ÖRR genannt ist? Weil nun mal fast nie eine vernünftige und ansprechende Sendung in den ÖRR zu sehen ist.

Dazu brauchen sich die ÖRR auch an keine veröffentlichten Sendetermine zu halten. Ich wollte diese Tage bei meinen Eltern einen der wenigen ansprechenden Filme in einem ÖRR-Sender aufnehmen, um diesen später anzusehen. Keine Sondernachrichten oder sonst. Katastrophen an dem Tag, die eine entschuldbare Begründung für den Zeitversatz von über 30 Minuten wären, welche der Spielfilm später als angekündigt anfing. Und das ist natürlich kein Einzelfall! Immer wieder und bei den wenigen guten Filmen fast regelmäßig verschiebt sich das Programm der ÖRR entgegen der Illustrierten-Veröffentlichung um einen so langen Zeitraum, dass der Interessierte garantiert den Film nicht komplett auf Band hat. Steckt hier ein System dahinter? Ich bin überzeugt, dass JA!

Qualität und Zuverlässigkeit braucht es nun mal nicht, wenn das Einkommen garantiert ist – und der Zahler soll nichts aufnehmen können. Es könnte sich dann schließlich später ein Nichtzahler das Band ansehen…
Also, wer braucht die ÖRR heute überhaupt noch? Niemand!

Der Clou: Drei bis viermal im Jahr werde ich von der GEZ belästigt, ihr immer wieder aufs Neue mitzuteilen, dass ich kein TV-Gerät besitze. ich habe nach mehrmaliger Antwort schon entnervt gedroht, bei der nächsten Aufforderung eine Strafanzeige gegen die GEZ wegen Belästigung und Nötigung einzureichen, denn mir ist durchaus bekannt, dass ich zwar auskunftspflichtig ist, wenn ich über nicht angemeldete Rundfunkgeräte verfüge – ich weiß aber auch, dass ich per Rundfunkstaatsvertrag nicht zu antworten brauche, wenn ich kein TV-Gerät besitze und schon seit Jahrzehnten für mein Radio ordnungsgemäß bezahle. Doch selbst diese Ankündigung lässt die GEZ kalt, obwohl ich vor Jahren sogar einen dieser Menschen in meine Wohnung gebeten habe und ihm an jeder TV-Schalterdose gezeigt habe, dass ich sogar die Antennendosen komplett entfernte und die Kabel somit nicht mit einem Empfangsgerät konnektierbar sind.

Diese Belästigung erfolgt überdies, obwohl im dreißigsten Tätigkeitsbericht des damaligen hessischen Datenschutzbeauftragten Professor Dr. Friedrich von Zezschwitz der wörtlich zu lesen ist:
„Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag verpflichtet Gebührenzahler nicht zur Auskunft über zum Empfang bereitgehaltene Rundfunk- und Fernsehgeräte, wenn keine Änderungen eingetreten sind, die Auswirkungen auf die Höhe der zu entrichtenden Gebühr haben. Anderslautende Anschreiben an Gebührenzahler durch die Gebühreneinzugszentrale sind unzulässig.“

Über dieses vorgegebene Recht setzt sich die GEZ kaltlächelnd hinweg und zimmert sich ihr eigenes Recht zusammen. Und das in Deutschland – nicht in irgendeinem Bananenstaat (wobei… Gibt es hier überhaupt noch einen Unterschied?).

Eindeutiger geht es ja fast nicht:
§ 4, Abs. 5 des Artikels 4, Rundfunkgebührenstaatsvertrag:
„(5) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach§ 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den in Satz 1 genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben. Die Landesrundfunkanstalt kann dabei neben den in § 3 Abs. 2 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 3 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend. Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.“

Was gibt es an diesem Paragrafen misszuverstehen? Reicht es nicht, wenn ich diesen staatlich lizenzierten Geldeintreibern rechtskonform einmalig mitteile, dass ich kein TV-Gerät habe und dazu ohne Verpflichtung den visuellen Beweis erbringe? Dass ich bei dem miesen Programmangebot auch kein TV-Gerät haben möchte und die GEZ-Fuzzies die Ersten sein werden, die es erfahren werden, wenn ich mir in einem Anfall geistiger Umnachtung tatsächlich eines Tages ein solches Gerät anschaffen sollte? Haben die bei der GEZ ihre Datenbanken nicht im Griff? Ein Blick auf meine Stammkarte sollte wirklich ausreichen, um mich nicht ständig belästigen (Stalking) zu müssen und mich mit immer schärfer formulierten Lügen (Frage 5) über meine angeblichen Verpflichtungen zu nötigen.

So habe ich also, inspiriert durch diese Webseite, den Entschluss gefasst, künftig auf jede Anfrage den Rückumschlag der GEZ zu verwenden, um der offensichtlich finanziell derart notleidenden GEZ, sodass sie sich nicht einmal an Recht und Ordnung hält, eine Spende in Form einer dieser seltsamerweise genau in das Kuvert passenden Käse-Scheibletten aus dem Supermarkt zukommen zu lassen. Mit Filzstift kann man sogar prima auf die Scheiblette schreiben, dass man immer noch kein TV-Empfangsgerät hat. Was kann ich schon dafür, dass die Rücksendedauer i.d.R. länger ist, als die Haltbarkeitsdauer einer Käsescheibe an der Luft – und dass letztere einen nicht wirklich leckeren Duft beim Empfänger verbreiten wird…
Hiermit, so denke ich, kann ich am besten meine tiefe Zuneigung zu dieser Art der m.E. gesetzwidrigen Sondersteuererhebung kundtun. Wer nicht hören will, muss riechen!

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht… (dem Verfasser von www.gez-abschaffen.de gebührt für sein Wirken meine Hochachtung!)
Vom Gedanken, für die Rücksendung auf Papier gestrichenen Weich-S(ink)reichkäse zu verwenden, bin ich allerdings abgekommen. Man kann einerseits sein „Isch ‚abe gar kein TV“ nur schlecht auf Streichkäse schreiben und andererseits möchte ich mit der Schmiere auf keinen Fall die Sortiermaschine der GEZ beschädigen, die jeden Brief automatisch öffnet und den einzelnen Fallbearbeitern zustellt. Es wäre ein richtiges Drama, wenn durch Schmierkäse zahlreiche durch die Maschine laufenden Briefe versaut würden und vielleicht sogar die gute Sortiermaschine Schaden nehmen würde…

Übrigens, wer in einem Haus wohnt, in welchem eine Partei bereits die Rundfunkgebühren für TV entrichtet, kann natürlich im Haushalt der Zahler ganz legal die gewünschten Sendungen mittels einem HD-Recorder mit LAN-Anschluss aufzeichnen und die Filme per Netzwerk in jeden Computer oder Fileserver im ganzen Haus zu streamen, ohne dass damit der wiedergebende Computer zu einem TV-Gebühren-pflichtigem Empfänger wird. Dies ist ein Computer nämlich nur dann, wenn eine TV-Empfangskarte eingebaut ist. Somit muss für diesen Computer lediglich die vergünstigte Radio-Gebühr entrichtet werden, wenn er überhaupt über das LAN einen Internet-Zugang hat.

In dem Forum auf www.gez-meine-meinung.de können Sie übrigens täglich von 8 bis 22 Uhr (außer am Wochenende) den Damen und Herren der GEZ ihre Meinung über deren System mitteilen.
Sie können sich auch anonym in die Diskussion einbringen.
Zum Anmelden genügen ein frei wählbarer Benutzername und eine beliebige E-Mail-Adresse (wir empfehlen Freemail-Provider).
Die offizielle Begründung für das Schaffen dieses Forums: Die GEZ sei daran gelegen, zu erfahren, was die Nutzer über die Behörde, den Gebühreneinzug und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk denken.
Ich bitte darum, diesen XXX genau das mitzuteilen!

Anfang Mai 2010: Vor ein paar Tagen kam ein Verfassungsrechtler und ehem. Bundesverfassungsrichter Herr Paul Kirchhof auf die glorreiche Idee, die Rundfunkgebühr zu reformieren.
Ab Anfang 2013 soll nach seiner Vorstellung nur noch eine Gebühr pro Haushalt erhoben werden, egal, wie viele Fernseher, Radios, Computer oder Handys vorhanden sind.

Bislang müssen für die öffentlich-rechtlichen Sender etwa 42,5 Millionen Rundfunkteilnehmer monatlich einen Beitrag abhängig von der Art der Empfangsgeräte an die GEZ bezahlen. Derzeit bezahlen wir für Radios und internetfähige Geräte eine monatlichen „Gebühr“ in Höhe von Euro 5,76. Für TV-Geräte bezahlen wir Euro 17,98 Euro.
Damit erhalten ARD und ZDF jährlich etwa 7,3 Milliarden Euro zur Finanzierung ihrer Angebote. Das sind 20Mio. pro Tag oder 833333.– pro Stunde.

Mir kann keiner erzählen, dass mit dieser Masse Geld nicht mehr als Lindenstrasse, Marienhof, Blauer Bock, unendlich oft aufgewärmte Konserven aus den 50/60ern etc. möglich sind!
Ich habe noch nie einen Rechenschaftsbericht der ÖRR gesehen, um prüfen zu können, wie viel von dem ganzen Geld tatsächlich in TV-Ausstrahlungen gehen.

Aussage Kirchhof:
Es soll eine Haushaltsabgabe eingeführt werden.
Künftig werden also auch „Nur Radio-Besitzer“ (wie ich) wohl auch in den Genuss der vollen „Gebühr“(künftig „Abgabe) von fast Euro 18.– pro Monat kommen. Nur die Beiträge von Unternehmen sollen, beispielsweise nach Anzahl der Mitarbeiter, gestaffelt werden. Ansonsten würden Hotels usw. ja mit nur ebenfalls mit Euro 18.– davonkommen.

Mit der Reform sollen die öffentlich-rechtlichen Sender aber vollkommen auf Werbung und Sponsoring verzichten müssen. Damit würde sich auch die Finanzierung im Vergleich zu den privaten Sendern besser abheben.
Nach der Umstellung sollen die Bürger aber keinesfalls mehr als bisher zahlen müssen. „Kein Euro mehr, kein Euro weniger, das ist kein verkapptes Erhöhungs-Programm“, sagt Kirchhof dazu gegenüber der Zeit. Sogar die Befreiung von der Rundfunkgebühr soll neu gestaltet werden.
Dann sollen etwa Hartz-IV-Empfänger ebenfalls den vollen Betrag leisten, bekommen, diesen aber über das Wohngeld vom Staat ersetzt.

Die derzeitigen Haushaltskontrollen der etwa 1.100 Mitarbeiter der GEZ werden durch das neue System nicht mehr nötig. Es reiche dann vollkommen, zur Erfassung der Gebührenzahler die Datenbestände des Einwohnermeldeamts abzufragen. Über das Gutachten wollen die Ministerpräsidenten der Länder schon am 9. Juni 2010 beraten. Sollte der Umstellung zugestimmt werden, soll die neue Gebührenordnung der GEZ mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag Anfang 2013 in Kraft treten.

Meine Interpretation/Zukunfts-Prognose:
Der Begriff „Haushalt“ wird für nur den ÖRR flugs und klammheimlich in die Definition einer „Wohnung“ umgeformt werden – mit dem Ziel, dass die Bewohner unzähliger Einfamilienhäuser, welche von zwei Generationen (je einer im EG und einer im OG) bewohnt werden nicht als ein Haushalt bewertet, sondern ausschließlich von den ÖRR als zwei Haushalte betrachtet und damit doppelt bezahlen müssen.

Obwohl diese Haushalte zumeist nur einen gemeinsamen Strom-, Telefon- und Wasser-Anschluss haben und korrekt und logisch richtig auch nur einmal Müllabfuhrgebühren bezahlen, ganz im Sinne der rechtlichen Haushalts-Definition.

Nach der neuen Abgabenverordnung der ÖRR werden genau für diese Haushalte mit anzunehmender Sicherheit (und widerrechtlich im Sinne v.g. Haushaltsdefinition) doppelte Rundfunkabgaben abzuführen sein.
Hierauf könnte ich wetten!

Es wird weiterhin kräftig Werbung auf den ÖRR-Sendern geben. Bislang schon stoße ich immer wieder auf unzulässige, da nach 20:15 Uhr ausgestrahlte Werbung (für mich ist „Sponsoring“ auch Werbung – was soll dieser spitzfindige Versuch der Verschleierung?) im ÖRR. Und keiner ahndet diese Verstöße.

Die „Abgaben“ werden weiter für die Bürger steigen. Ausnahme: Großunternehmen mit Lobbyisten in der Politik bezahlen weniger – für die bezahlen wir dann eben mit und mehr.

Die Einnahmen der Rundfunkanstalten werden gewaltig steigen.
Beweis:
http://upsetnews.blogspot.com/2010/08/reform-der-gez-gebuhr-bringt-ard-und.html

Also Lügen, Lügen, Lügen!
Die Harz-IV-Empfänger werden künftig natürlich kein, um die Rundfunkabgaben erhöhtes Wohngeld bekommen – diese Abgabe wird vom bestehenden Wohngeldsatz einfach in Anzug gebracht. Der Harz-IV’ler hat dann also effektiv keine Befreiung von der ÖRR-Abgabe mehr.

Die dann nicht mehr benötigte GEZ bleibt weiterhin mit voller Belegungsstärke als Finanzfresser erhalten – selbst wenn die Damen und Herren dann effektiv keine Arbeit mehr haben werden.
Auf gut deutsch: Wir werden wieder mal kräftig verarscht und belogen!
Und der deutsche Michel zahlt brav… Zu dumm, um endlich mal diesen Herren zu zeigen, wo der Bartel den Most holt.
Aber diese geplante Reform ist m.E. gleichzeitig auch ein weiterer Mosaikstein, der dereinst den Volksaufstand auslösen wird…


Nachtrag 05.02.2011
Natürlich steht, wie erwartet, nun im neuen Rundfunkstaatsvertrag (RStV neu) nicht mehr „Haushalt“, sondern Wohnung:
§ 3 Wohnung
(1) Wohnung im Sinne dieses Staatsvertrages ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die

  1. Zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
  2. Durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.
    Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnungen im Sinne des Melderechts sind.

Darüber hinaus wurde für die GEZ und die ÖRR sogar eigens eine ganz neue Definition des Begriffes „Wohnung“ etabliert, völlig anders als es im allgemeinen Sprach-, Rechts- und Begriffsgebrauch Usus ist.
Wo bislang eine Kochmöglichkeit, Beheizbarkeit, Wasserversorgung, Abfluss und Toilette nötig waren, um die Begrifflichkeit „Wohnung“ zu realisieren, wird dies alles für die künftige Rundfunkabgabenpflicht keine Rolle mehr spielen.

So wird also aus dem letzten Kellerloch, in welchem jemanden hausen muss doch gleich eine vollwertige und Rundfunkabgaben-pflichtige Wohnung.
Ob sich die Ärmsten der Armen also den A… abfrieren, in öffentlichen Toiletten deren Notdurft verrichten und kalten Büchsenfraß verzehren müssen, das spielt alles keine Rolle – solange die GEZ von diesen auch noch den letzten Pfennig holen kann.
Skrupel kennt dort wohl niemand – es geht doch schließlich auch um die Gehälter der Manager…

Nachtrag 01.03.2011
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:ruecktritt-des-csu-stars-so-verpassten-ard-und-zdf-die-guttenberg-show/60019253.html
Und für solche Schnachnasen zahlen wir.
Zu groß der Geldvernichtungsapparat, als dass dieser noch in angemessener Zeit reagieren könnte.
http://www.gez-abschaffen.de/auswirkungen-des-rfgebstv.htm

Nachtrag 16.04.2011
Die ab 2013 eigentlich nicht mehr benötigte GEZ wird nicht aufgelöst, ganz im Gegenteil. Es werden wegen der Umstellung noch mehr Angestellte eingestellt:
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,757476,00.html
Ein Hohn, eine Verarschung ersten Grades, wie der deutsche Michel wieder mal angelogen wird.
Schlimm nur, dass dieser sich nicht einmal wehrt und sich derartige Machenschaften maßloser Selbstbediener gefallen lässt.